Liebe BI-Mitglieder und Interessierte, 

Eure Mitwirkung ist gefragt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, mit einer Vielzahl von Mails, Briefen, Telefonaten dafür zu sorgen, dass die Planungen für ein Industriegebiet in unserer Gemeinde endlich aufgegeben werden!


Denn seit kurzem liegt der Entwurf des neuen Landschaftsplans (L-Plan) im Amt Schönberger Land öffentlich aus. Bis 16. Juni kann der L-Plan dort eingesehen werden. Hier findet ihr die Online-Version; dort runterscrollen bis „Fortschreibung Landschaftsplan 2025 der Gemeinde Lüdersdorf – Öffentlichkeitsbeteiligung“.


Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lüdersdorf können zu diesem Entwurf Stellung nehmen. Eine Stellungnahme kann ganz formlos und zum Beispiel mit einer E-Mail eingereicht werden. Alle eingehenden Stellungnahmen müssen von amtlicher Seite gesichtet, geprüft und bewertet werden. Wenn sich viele Menschen gegen die Ausweisung einer Fläche für Industrie im L-Plan aussprechen, könnten die Verantwortlichen dazu gebracht werden, dieses ökologisch und ökonomisch irrwitzige Vorhaben fallen zu lassen.


Unten findet ihr eine Reihe von Formulierungsvorschlägen für mögliche Stellungnahmen, die ihr so übernehmen, aber natürlich auch abwandeln oder durch weitere Punkte ergänzen könnt. Wichtig ist vor allem, dass es viele sind, die sich gegen das Industriegebiet zu Wort melden. Deshalb leitet diese Info bitte auch weiter!


Danke und herzliche Grüße
von der Bürgerinitiative „Keine Industrie in Wahrsow“

Neue Frist: 16.06.25

Update 14.05.: Aufgrund eines Formfehlers bei der Bekanntmachung wird die Auslegung des Landschaftsplans bis zum 16.06.25 verlängert.

Formulierungsvorschläge

An das Amt Schönberger Land, Fachbereich IV


E-Mail: bauleitplanung@schoenberger-land.de


Betreff: Stellungnahme zur Fortschreibung des Landschaftsplans 2025 der Gemeinde Lüdersdorf


Mein Name ist XY, ich wohne in der XX-Straße in Lüdersdorf, Ortsteil YY.


Als Einwohner/Einwohnerin der Gemeinde Lüdersdorf habe ich Einwendungen gegen die Fortschreibung des Landschaftsplans in der jetzt ausliegenden Fassung. Diese betreffen insbesondere die Ausweisung eines möglichen Industrie- und Gewerbegebiets (im Folgenden IuGG genannt) an der L02 nahe Wahrsow.


Meine Einwendungen begründe ich wie folgt und rege die ersatzlose Streichung des IuGG aus dem Landschaftsplan an, damit eine entsprechende Umsetzung nicht erfolgen kann.


Ökologischer Schaden: Ein IuGG würde viele Hektar naturnaher Landschaft und Ackerland durch Versiegelung dauerhaft vernichten. Das wäre ein erheblicher schädlicher Eingriff in die Natur und angesichts der immer deutlicher auch bei uns wahrnehmbaren Klimawandelfolgen völlig unzeitgemäß und unverantwortlich. Ein solcher Eingriff widerspricht den Bestrebungen zur Nachhaltigkeit und zum Stopp von Bodenfraß, denen sich die internationale Gemeinschaft (u.a. mit den globalen Nachhaltigkeitszielen), die Bundesrepublik Deutschland und das Land Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet haben. Diese Verpflichtungen und Ziele dürfen nicht auf kommunaler Ebene konterkariert werden.


Schaden für die Ernährungssicherheit: Die eingezeichneten Flächen sind derzeit Ackerland und mit hohen bis sehr hohen Bodenpunkten bewertet. Wenn sie nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden könnten, würde weniger Nahrung produziert. Das sehe ich angesichts der Unsicherheit von globalen Lieferketten als problematisch an.


Negative Veränderungen des Landschaftsbildes: Die für ein IuGG vorgesehene Fläche befindet sich auf einer Kuppe. Entstehende industrielle Anlagen würden weithin sichtbar sein und das Bild unserer schönen mecklenburgischen Landschaft drastisch zum Negativen hin verändern.


Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Lärm und Luftverschmutzung: In einem Industriegebiet dürfen laut Baunutzungsverordnung „erheblich belästigende Betriebe“ angesiedelt werden. Diese Belästigung kann u.a. durch den Betrieb von Anlagen und durch verstärkten Schwerlastverkehr entstehen. Durch die gleichen Faktoren sinkt auch die Luftqualität. Die vorherrschende Windrichtung in der Region ist Südwest, sodass das Siedlungsgebiet Wahrsow/Lüdersdorf häufig von Lärm und Gestank betroffen wäre. Damit würden die Gesundheit und das Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner gefährdet.


Wertverlust von Immobilien und Grundstücken: Mit einem IuGG in unmittelbarer Nähe sinkt der Wiederverkaufswert von Wohneigentum. Davon wären zahlreiche Anlieger betroffen.


Unklarer Bedarf: Ob Flächen in der vorgesehenen Größenordnung und in der vorgesehenen Lage für Gewerbe und Industrie in absehbarer Zukunft benötigt werden, ist angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung unwahrscheinlich. Zudem ergibt sich aus den bereits entwickelten oder geplanten Flächen in Nachbargemeinden (Grevesmühlen/Upahl, Schönberg, Lübeck) eine zusätzliche Sättigung des Marktes. Das finanzielle und ökologische Risiko überwiegt bei weitem einen möglichen Nutzen. Zudem gibt es auch auf dem Gebiet der Gemeinde Lüdersdorf bereits versiegelte Flächen, die gewerblich genutzt werden könnten.


Unklarer finanzieller oder sozialer Nutzen: Moderne Industrie bietet nur wenige Arbeitsplätze, so dass die Einnahmen aus Einkommenssteuern kaum ins Gewicht fallen. Zudem fehlen schon jetzt – und das gilt angesichts der demografischen Entwicklung umso mehr in einigen Jahren – nicht Arbeitsplätze, sondern Fachkräfte. Dass bei Großansiedlungen Einnahmen aus Gewerbesteuern in nennenswerter Höhe fließen würden, ist ebenfalls unwahrscheinlich, da große Industriekonzerne ihre steuerlichen Pflichten international splitten. Oft werden Subventionen in Anspruch genommen, ohne ein langfristiges Standortbekenntnis abzugeben.


Unzulängliche Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen: Es ist nicht im Interesse nachfolgender Generationen, wenn Natur dauerhaft zerstört und Ackerflächen über viele Jahrzehnte unfruchtbar gemacht werden.



Widerspruch zur eigenen Zielformulierung für die Gemeindeentwicklung im Landschaftsplan
Die 2024 formulierte Zielsetzung, die Gemeinde zu einem ländlich geprägten Wohnstandort hoher Qualität mit Vorrangfunktion Naherholung, Fremdenverkehr, Naturschutz und Landwirtschaft zu entwickeln, gilt auch für die Fortschreibung des L-Plans 2025. Dieser Zielsetzung haben sich alle anderen gemeindlichen Planungen unterzuordnen. Mit einem Industriegebiet konterkariert die Gemeinde ihre eigene Zielsetzung.